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BGH: „Unzulässigkeit der Verwertung einer Mietkaution während des laufenden Mietverhältnisses bei streitigen Forderungen des Vermieters“

BGH; Urteil vom 7. Mai 2014 – VIII ZR 234/13: Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Beklagte (= Vermieter) nicht berechtigt war, die Kaution während des laufenden Mietverhältnisses wegen der von der Klägerin (= Mieterin) bestrittenen Mietforderungen in Anspruch zu nehmen. Das Vorgehen des Beklagten widerspricht dem in § 551 Abs. 3 BGB zum Ausdruck gekommenen Treuhandcharakter der Mietkaution. – zur PM des BGH