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BGH zum Einwendungsdurchgriff bei sogenannter „0%-Finanzierung“

BGH, Urteil vom 30.09.2014, XI ZR 168/13; aus der Pressemitteilung: „Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat für einen in der ersten Jahreshälfte 2011 geschlossenen Darlehensvertrag entschieden, dass ein Verbraucher, der einen Kauf durch einen verbundenen, unentgeltlichen Darlehensvertrag (sogenannte „0%-Finanzierung“) finanziert, Gewährleistungsrechte, die ihm wegen Mängeln der gekauften Sache gegen den Verkäufer zustehen, dem Anspruch des finanzierenden Kreditinstituts auf Rückzahlung des Darlehens nicht entgegenhalten kann.“