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BGH zur Geschäftsgebühr bei Teilzahlung

Hier der Hinweis auf eine recht spezielle Entscheidung des BGH (Urteil vom 20. Mai 2014 – VI ZR 396/13) zu Rechtsanwaltsgebühren, die im Einzelfall dennoch interessant sein kann. Bei der Gelegenheit auch noch einmal der Hinweis auf § 4 Absatz 5 RDGEG (Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz): Begrenzung von Inkassokosten auf die Kosten eines Rechtsanwalts! – Leitsatz des oben genannten BGH-Urteils: 

„Ein Rechtsanwalt kann die Gebühr gemäß Nr. 2300 des Vergütungsverzeichnisses (Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) auch dann nur einmal aus dem Gesamtgegenstandswert und nicht zweimal aus (dann niedrigeren) Teilgegenstandswerten verlangen, wenn die von ihm für seinen Mandanten geltend gemachte Forderung außergerichtlich nur teilweise erfüllt wird und ihm deshalb für den noch offenen Teil der Forderung Klageauftrag erteilt wird.“ – § 15, § 22 RVG