BGH, Urteil vom 3. April 2014 – IX ZR 201/13: „Tilgt der Schuldner eine zum Zwecke des Forderungseinzugs treuhänderisch abgetretene Forderung gegenüber einem Inkassounternehmen als Forderungszessionar, kann die Zahlung gegenüber dem ursprünglichen Forderungsinhaber angefochten werden.“
Eine sehr interessante Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Zunächst, weil dort die Inkassozession gut in Abgrenzung zur Einziehungsermächtigung dargestellt wird (vgl. auch Arten des Inkasso). Des Weiteren sind die Ausführungen zur Insolvenzanfechtung erhellend, welches mit Blick auf die Streichung des § 313 Absatz 2 InsO („Zur Anfechtung von Rechtshandlungen nach den §§ 129 bis 147 ist nicht der Treuhänder, sondern jeder Insolvenzgläubiger berechtigt.“ → auch im Verbraucherinsolvenzverfahren kann ab dem 1.7.2014 der Insolvenzverwalter anfechten) wichtig ist.
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BGH zur Insolvenzanfechtung bei der Inkassozession
Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 21.10.2014