„Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei im wesentlichen Punkt parallel gelagerten Revisionsverfahren entschieden, dass vorformulierte Bestimmungen über ein Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher unwirksam sind.“ Urteil vom 13. Mai 2014 – XI ZR 405/12 und Urteil vom 13. Mai 2014 – XI ZR 170/13. Zur PM des Bundesgerichtshofs – siehe auch die PM des vzbv.
Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.08.2014