„Die Fraktion Die Linke will Sanktionen bei Hartz IV und bei der Sozialhilfe abschaffen. Sie hat dazu einen Antrag (18/1115) vorgelegt, in dem sie darauf hinweist, dass das menschenwürdige Existenzminimum durch das Grundgesetz verfassungsrechtlich geschützt sei. Mit diesem Grundsatz seien aber gesetzliche Regelungen unvereinbar, die dazu führen, dass das Existenzminimum, das durch Hartz- IV-Leistungen und die Sozialhilfe gewährleistet wird, unterschritten wird.
Die Abgeordneten verlangen deshalb zum einen, im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch sämtliche Sanktionen und Leistungseinschränkungen abzuschaffen. Außerdem sollen Widersprüche und Anfechtungsklagen gegen einen Verwaltungsakt, der Sanktionen feststellt, eine aufschiebende Wirkung haben.“ – Quelle