Die „Abschaffung der Zwangsverrentung von SGB-II-Leistungsberechtigten“ ist das Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 1. Dezember 2014. Dabei geht es um einen Antrag der Linksfraktion (18/589), die verhindern will, dass Menschen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten, also zum Beispiel Arbeitslosengeld II (Hartz IV), gegen ihren Willen eine vorzeitige Rente beantragen müssen. – zum ganzen Vorbericht