„In erster Lesung hat der Bundestag am Donnerstag, 13. November 2014, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Mietpreisbremse beraten. In dem Gesetzentwurf (18/3121) enthalten sind die Pläne der Regierung, bei der Wiedervermietung von Wohnungen die Mieten zukünftig nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete steigen zu lassen. Zudem sollen die Maklergebühren grundsätzlich von demjenigen bezahlt werden, der den Makler beauftragt.“ – zum BT-Bericht. Siehe auch www.sueddeutsche.de/thema/Mietpreisbremse