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BV-ESUG: Vorschläge des Gravenbrucher Kreises zur Reform des Anfechtungsrechts sind unzureichend

„Der Bundesverband der ESUG-Berater Deutschland (BV-ESUG) hält die Vorschläge des Gravenbrucher Kreises (GK) zur Reform des Anfechtungsrechts für unzureichend. Die bloße Verkürzung der Anfechtungsfrist von zehn auf drei Jahre löst das Problem der Anfechtbarkeit nicht dem Grunde, sondern bestenfalls der Höhe nach.(…) „Das Anfechtungsrecht ist ein zentrales und effektives Instrument zur Gläubigergleichbehandlung. In der Vergangenheit hat sich die Anfechtungspraxis jedoch zu einem Instrument der Insolvenzverwaltervergütung entwickelt. Die Reform muss wieder die Interessen der redlichen Unternehmen in den Mittelpunkt rücken und darf diese bei Anfechtungsklagen nicht an den Rand des wirtschaftlichen Zusammenbruchs treiben“, so der Vorstandsvorsitzende des BV-ESUG, Robert Buchalik. – zur ganzen PM

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 21.10.2014