Am heutigen ersten Dezember sei nochmal darauf hingewiesen, dass für die Rückforderung von unzulässigen Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherkrediten (siehe unsere Meldungen vom 14.5.2014 und vom 29.10.2014) eine wichtige Frist läuft: Alle in der Zeit vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2011 gezahlten Bearbeitungsentgelte verjähren zum 31.12.2014! Daher sei hier auf die Arbeitshilfen unter www.vz-nrw.de/bearbeitungsentgelte und https://www.test.de/Musterbriefe-Kreditbearbeitungsgebuehr-Fordern-Sie-Ihr-Geld-zurueck-4309427-0/ hingewiesen. Hilfreich ist wohl auch der Rechner vom iff.