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Entwurf eines „Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“

„Auftragnehmer sollen schneller als bislang an das Geld für ihre geleistete Arbeit kommen. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung (18/1309), den der Bundestag am Freitag, 9. Mai 2014, in erster Lesung  beraten hat. Der Vorlage sieht unter anderem vor, dass Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einen Zahlungsaufschub von mehr als 30 Tagen vorsehen, als unangemessen gelten und daher unwirksam sind.“ – zur ganzen Bundestagsmeldung