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„Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ in Kraft

Das „Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ ist im Bundesgesetzblatt, Teil I, vom 28.07.2014, Seite 1218 ff. verkündet worden und am 29.07.2014 in Kraft getreten. Es gilt im Wesentlichen für Schuldverhältnisse, die nach dem 28.07.2014 entstanden sind. Weitere Infos – neben unserer Meldung vom 7.7.2014 – können dem Newsletter der DIHK entnommen werden.