Am 13.06.2014 wird das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung“ (Bundesgesetzblatt I 2013, 3642) in Kraft treten. Dort wird es zahlreiche Änderungen des BGB und anderer Gesetze – insbesondere zu den sog. Haustürgeschäften (dann: „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge“), den Fernabsatzgeschäften und den jeweiligen Widerrufsrechten – geben. Des Weiteren werden zahlreiche Informationspflichten eingeführt. Die sog. Buttonlösung wird dann im § 312j des BGB zu finden sein (bisher § 312g BGB). Kurzum: eine rechtzeitige Befassung mit diesen Änderungen ist zu empfehlen.
Links zum Thema:
- http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2011/83/EU_%28Verbraucherrechte-Richtlinie%29
- http://www.bmjv.de/DE/Themen/Verbraucherschutz/Verbrauchervertragsrecht/verbrauchervertragsrecht_node.html
- http://www.vur.nomos.de/fileadmin/vur/doc/2014/Aufsatz_VuR_14_01.pdf
- http://www.vur.nomos.de/fileadmin/vur/doc/2013/Aufsatz_VuR_13_12.pdf