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„Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie“ tritt in 2 Monaten in Kraft

Am 13.06.2014 wird das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung“ (Bundesgesetzblatt I 2013, 3642) in Kraft treten. Dort wird es zahlreiche Änderungen des BGB und anderer Gesetze – insbesondere zu den sog. Haustürgeschäften (dann: „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge“), den Fernabsatzgeschäften und den jeweiligen Widerrufsrechten – geben. Des Weiteren werden zahlreiche Informationspflichten eingeführt. Die sog. Buttonlösung wird dann im § 312j des BGB zu finden sein (bisher § 312g BGB). Kurzum: eine rechtzeitige Befassung mit diesen Änderungen ist zu empfehlen.

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 05.09.2014