Aus der heutigen PM des Paritätischen: „Als „üble Diskriminierung“ und Einstieg in einen „Zwei-Klassen-Arbeitsmarkt“ kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband den Ausschluss Langzeitarbeitsloser von der neuen Mindestlohnregelung. Durch die Befristung auf sechs Monate, während der für die Arbeitnehmer kein Kündigungsschutz bestehe, werde darüber hinaus dem Missbrauch durch Unternehmen Tür und Tor geöffnet.“
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