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Kleine Anfrage „Ende der behördenunabhängigen Hartz-IV-Sozialrechtsberatung in Hamburg (II)?“

Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Tim Golke (DIE LINKE), Drucksache 20/11396: „Ende der behördenunabhängigen Hartz-IV-Sozialrechtsberatung in Hamburg (II)? – In der Neukonzeption des Senats (Anmerkung: www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=neuausrichtung) ist eine Überprüfung der aktuellen Angebote der Beratung und Betreuung von Arbeitslosen mit dem Ziel ihrer Verbesserung angeblich nunmehr enthalten. In Wahrheit handelt es sich dagegen um eine verschleierte Kürzung und eindeutige Einschränkung des Beratungsangebots. Hinzu kommt, dass nunmehr das Jobcenter auch Zugriff auf die geschützte Beratung bekommen soll. Die zuständige Behörde plant insofern eine Neukonzeption der Angebote der psychosozialen Beratung und Betreuung. Dabei soll nach bisheriger Absichtserklärung der Behörde sichergestellt werden, dass ein Mindestangebot an offenen Leistungen beziehungsweise Leistungen in akuten Konfliktsituationen gewährleistet bleibt. Fraglich ist, wie dies möglich bleiben wird, wenn doch zugleich behauptet wird, dass die Regelung von Tatbeständen, die in den Verantwortungsbereich des Jobcen- ters fallen, nicht Gegenstand der geförderten psychosozialen Beratung sein könnten. Stattdessen wird im Wesentlichen auf die Beratungspflicht des Jobcenters nach dem Sozialgesetzbuch auch quasi gegen sich selbst verwiesen. Damit ist die gesamte bestehende behördenunabhängige Hartz-IV-Sozialrechtsberatung in Hamburg aber endgültig gefährdet.“