Kleine Anfrage, Fraktion DIE LINKE vom 30.7.2014: „Überschuldung privater Haushalte und Kreditvergabe in Deutschland“, BT-Drucksache 18/2250: „Angesichts der mehr als 6 Millionen überschuldeten Haushalte, von denen schätzungsweise in Deutschland auszugehen ist, wird dem Kredit als der zentralen Finanzdienstleistung in der öffentlichen Auseinandersetzung vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit zuteil. Vieles dreht sich in erster Linie um Finanzdienstleistungen verschiedenster Art, gleichwohl bei sämtlichen Finanzdienstleistungen ein besserer Anlegerschutz unbestritten nötig ist. Dass Überschuldung weniger das Resultat von Verschwendung oder einer vorwerfbaren Lebensführung ist, sondern überwiegend häufig als Folge kritischer Lebensereignisse ausgelöst wird, zeigt u. a. die jüngste Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes (vgl. Destatis, 30. Juni 2014, „Überschuldung: mehr als ein gesellschaftliches Randphänomen“). Neben der Erfassung des aktuellen quantitativen Ausmaßes und einzelner Facetten der Überschuldung in Deutschland ist notwendig, umfassender vorzugehen und auch das regulative Umfeld und die Praxis der Kreditvergabe näher in den Blick zu nehmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie wird die Überschuldung von privaten Haushalten in Deutschland erfasst?
2. Auf der Grundlage welcher Methodik beruht die Überschuldungsstatistik des Statistischen Bundesamtes, und nach welcher Methodik gehen nach Kenntnis der Bundesregierung die Auskunfteien Creditreform und Schutzvereinigung für Allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) bei der Ermittlung von privater Verschuldung und Überschuldung vor? (…)“
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