Bundestag – Kleine Anfrage (DIE LINKE) Drucksache 18/1444:
„Hartz-IV-Verwaltungspraxis – Vorschläge zur sogenannten Rechtsvereinfachung: Seit Juni 2013 arbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe an Vorschlägen zu einer Rechtsvereinfachung bei Hartz IV. Der Begriff der Rechtsvereinfachung suggeriert, dass die Anwendung und Lesbarkeit der Regelungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) einfacher, übersichtlicher und verständlicher werden. Inwieweit die zwischenzeitlich in einigen Zeitungen publik gewordenen Vorschläge von der Bundesregierung aufgegriffen werden, ist noch nicht entschieden. Bislang weigert sich die Bundesregierung, zu einzelnen Vorschlägen inhaltlich Stellung zu beziehen. Die Bundesregierung gibt auch keine Auskünfte über den aktuellen Stand der Beratungen und evtl. vorgelegte eigene Vorschläge.
Gleichwohl wird die Bundesregierung keine Auskunft verweigern können zu einigen ausgewählten Bereichen der bisherigen SGB-II-Verwaltungspraxis. Von exemplarischem Interesse sind hier zunächst Fragen zum Mehrbedarfszuschlag für alleinerziehende Mütter, zu automatisierten Datenabgleichen, zu Selbstständigen im Hartz-IV-Leistungsbezug sowie zu temporären Bedarfsgemeinschaften. Wir fragen die Bundesregierung:“ – zur Anfrage (pdf)
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