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LG Aachen: „Riester-Vertrag“ auch dann unpfändbar, wenn staatliche Förderung nicht in Anspruch genommen wurde

Landgericht Aachen, Urteil vom 8.4.2014, Aktenzeichen: 3 S 76/13 – Leitsätze: „Das von dem Schuldner im Rahmen eines Riester-Vertrages angesparte Vermögen ist auch dann gefördertes Altersvorsorgevermögen im Sinne von § 97 EStG und mithin nach § 851 Abs. 1 ZPO unpfändbar, wenn und soweit die Voraussetzungen des § 82 EStG für eine Förderung vorliegen, tatsächlich jedoch von den staatlichen Förderungsmöglichkeiten kein Gebrauch gemacht wurde.
Gemäß § 36 Abs. 1 InsO gehört ein solches Guthaben in einem Insolvenzverfahren nicht zur Insolvenzmasse.“ – Hinweis auf diese Entscheidung im  aktuellen Newsletter von RA Henning.