www.gegen-hartz.de meldet: „Eine Wohnungskündigung und die Aufforderung zur Herausgabe der Wohnung durch den Vermieter sind rechtswidrig, wenn der Grund ausbleibende Mietzahlungen durch das Jobcenter sind. Das entschied das Landgericht Berlin (LG) in seinem Urteil vom 24. Juli 2014 (Aktenzeichen: 67 S 94/14).“ – siehe auch die sehr lesenswerte Darstellung der Entscheidung unter juris.
Kategorien