Schriftliche Kleine Anfrage Robert Bläsing (FDP): „Überhöhte Quadratmeterpreise bei Mieten für Unterkünfte im Bereich des SGB II“ (Drucksache 20/11376) – „Medienberichten zufolge besteht nach wie vor die Problematik im Bereich des SGB II, dass das Entgelt für den Bedarf für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II in einigen Fällen zwar nicht die vorgeschriebenen Höchstgrenzen überschreitet, es sich umgerechnet auf den Quadratmeter jedoch um Wuchermieten von beispielsweise 38 Euro je Quadratmeter handelt, die weder von der Wohnungsgröße noch von der Ausstattung her plau- sibel erscheinen.“
Jahr: 2014
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert die von der Bundesregierung beschlossene Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). „Die geplante Reform macht die Energiewende unnötig teuer“, sagt Holger Krawinkel, Leiter des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik beim vzbv. Auf Verbraucherinnen und Verbraucher kämen Mehrkosten in Milliardenhöhe zu. Zudem würden ihre Möglichkeiten, aktiv an der Energiewende teilzunehmen, deutlich eingeschränkt. „Die Bundesregierung hat den Interessen der Industrie den Vorzug gegeben, und die Verbraucher müssen zahlen“, so Krawinkel.
„Die Fraktion Die Linke will Sanktionen bei Hartz IV und bei der Sozialhilfe abschaffen. Sie hat dazu einen Antrag (18/1115) vorgelegt, in dem sie darauf hinweist, dass das menschenwürdige Existenzminimum durch das Grundgesetz verfassungsrechtlich geschützt sei. Mit diesem Grundsatz seien aber gesetzliche Regelungen unvereinbar, die dazu führen, dass das Existenzminimum, das durch Hartz- IV-Leistungen und die Sozialhilfe gewährleistet wird, unterschritten wird.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 9. April 2014 – VIII ZR 107/13: „Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung mit den Rechtswirkungen der vom Insolvenzverwalter erklärten „Freigabe“ eines Mietverhältnisses sowie mit den Folgen falscher Angaben des Mieters in einer sogenannten „Vorvermieterbescheinigung“ befasst. (…) Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Vermieter nach dem Wirksamwerden der Freigabeerklärung gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO gegenüber dem Mieter kündigen kann. Denn
Nun hat die SCHUFA auf die NDR-Meldung mit einer PM reagiert: „Im Hinblick auf die aktuelle Berichterstattung von NDR Info teilt die SCHUFA Folgendes mit: Der Hessische Datenschutzbeauftragte, als die zuständige Aufsichtsbehörde der Schufa, hat volle Kenntnis über das Scoreverfahren der Schufa inklusive sämtlicher verwendeten Scorevariablen. Es gab hierzu bislang keine behördlichen Beanstandungen oder Weisungen. Zudem sind die Auskünfte für die Verbraucher mit der zuständigen Aufsichtsbehörde detailliert abgestimmt.“ – zur ganzen Pressemitteilung
„Wie lange existiert ein Bankkonto oder eine Adresse, wie viele Kreditanfragen stellt ein Verbraucher und wie viele Bankkonten oder frühere Anschriften hat er? Das sind die Informationen, auf die Deutschlands größte Auskunftei, die Schufa, offenbar am meisten achtet.“ – der ganze NDR-Bericht
Im Praktikerforum des forum-schuldnerberatung.de wird auf einen Beitrag von heise-online/Telepolis von Klaus Heck aufmerksam gemacht. Unter dem Titel „Prepaid-Strom für Arme – Ist das smart?“ wird dieser und verwandten Fragen nachgegangen.
„Geld vom Staat für jeden, das mindestens für das Existenzminimum reicht. Ganz ohne Bedingungen, egal ob bedürftig oder nicht, ob Hartz IV-Empfänger oder Vorstandsvorsitzender, ob Rentner oder Immobilienberater. Das Modell vom Grundeinkommen findet immer mehr prominente Fürsprecher und wird mittlerweile ernsthaft als mögliche Reform des Sozialstaates diskutiert.“ – zur BR Mediathek – vgl. auch Seite der Tagesschau.
„Der Hartz-IV-Regelsatz soll das soziokulturelle Existenzminimum sichern. Ob er das auch tut, ist zweifelhaft. Jedenfalls hat das angewandte Berechnungsverfahren nach wie vor eklatante Schwächen. Das wirkt sich deutlich auf die Höhe des Regelsatzes aus, zeigt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie: Wäre das Berechnungsverfahren bei der Neuregelung 2011 nur in den zuvor vom Bundesverfassungsgericht kritisierten Punkten korrigiert worden, läge der Hartz-IV-Satz heute bei 424 Euro im Monat. Das sind 33 Euro mehr als derzeit tatsächlich gezahlt werden. Ursache für die Differenz sind nach Analyse der Studienautoren Dr. Irene Becker und Dr. Reinhard Schüssler eine hoch problematische Verkleinerung der Referenzgruppe, aus deren Konsumausgaben der Regelsatz grundsätzlich abgeleitet wird, sowie weitgehend „freihändige“ Streichungen im weiteren Berechnungsverfahren.“ – Weiter in der PM der Hans Böckler Stiftung
Bundestag, 26. Sitzung vom 03.04.2014, TOP 12 Kontoeröffnungen für Flüchtlinge, Beratung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Kontoeröffnungen für Flüchtlinge ermöglichen“ (Drucksache 18/905) – zum Video / Audio – Der Antrag wurde in die Ausschüsse (federführend Finanzausschuss) überwiesen – zum Protokoll (dort ab Seite 2127)