hib-Meldung: „Zu einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/33) über das Thema Zwangsverrentung hat die Bundesregierung nachträglich einige ergänzende Antworten (18/681) zur Verfügung gestellt. In ihrer ersten Antwort (18/152) hatte die Regierung erklärt, es bestehe grundsätzlich die Pflicht, eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen wie etwa die Vollendung des 63. Lebensjahres.
Jahr: 2014
„Im aktuellen A-Info [PDF, Nr. 165, März 2014] erklären wir die Sonderregelungen, die bei Hartz IV für Schüler, Studierende und Auszubildende gelten. Ergänzend zu diesem Artikel hier nun eine tabellarische Übersicht, in der Leistungsansprüche und -ausschlüsse differenziert nach Ausbildungsgängen dargestellt sind [Übersicht, PDF].“ – Quelle: www.erwerbslos.de
„Hier zwei Hinweise zum Thema Unionsbürger: einmal ein Aufsatz von RAin Eva Steffen, Köln im ASYLMAGAZIN 1–2/2014 unter dem Titel: „Freizügigkeitsrecht und ‚Hartz IV‘ – Ist der Leistungsausschluss von Unionsbürgern im SGB II noch zu rechtfertigen?“ Hier zu finden: http://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/Veranstaltunes-Downloads/herford/steffen_artikel.pdf
Und eine Infomail von Claudius Voigt der darin anlässlich eines Urteils des LSG Hessen nochmal die Rechtslage zum Umgang mit Unionsbürgern darlegt: http://www.harald-thome.de/media/files/Claudius-Voigt-LSG-Hessen-zu-Unionsb-rgern-21.02.2014.pdf
Dann hat die BA die „Arbeitshilfen Ausländer“ aktualisiert
Die BA hat neue fachliche Hinweise zu § 43 SGB II rausgegeben. Diese gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/sgb-ii-hinweise/FH-43–20.02.2014.pdf (Quelle: aktueller Thomé Newsletter vom 02.03.2014)
Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 14. August 2013 „Sanktionen nach § 31 SGB II gegen Hartz IV-beziehende in Hamburg sofort aussetzen und über eine Bundesratsinitiative Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch abschaffen“ (Drucksache 20/8619) Daraus:
Heute läuft die Anmeldefrist zum Seminarangebot “Grundkenntnisse der Schuldnerberatung – eine Einführung” ab. Dazu gibt es schon zahlreiche Anmeldungen. Es sind allerdings noch einige wenige Plätze frei – daher hier die Erinnerung: Am 03. April 2014 bieten wir das Seminar “Grundkenntnisse der Schuldnerberatung – eine Einführung” mit Doreen Lucht und Mark Schmidt-Medvedev an.
Details können der Seminareinladung (pdf) entnommen werden. Die Anmeldung kann ab sofort Online erfolgen. – Siehe auch unsere Seminarseite.
Nun ist es offiziell: „Ab 1. März 2014 wird es neue Miethöchstwerte für Leistungsberechtigte nach den Sozialgesetzbüchern II und XII sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geben. Die Höchstwerte zu den Kosten der Unterkunft werden an den Mietenspiegel 2013 angepasst. (…) Zeitgleich zur Erhöhung der Miethöchstwerte tritt die grundlegende Überarbeitung der Fachanweisung zu den Kosten der Unterkunft und Heizung in Kraft.“ – zur PM der Sozialbehörde
www.sozialrecht-in-freiburg.de (= RAe Christian L. Fritz und Kollegen) meldet, dass das Bundessozialgericht in einem Beschluss vom 13.2.2014 (B 4 AS 419/13 B) eine Revision zugelassen habe und somit folgende Fragen geklärt werden könnten:
a) Ist § 42a Abs. 2 SGB II (verfassungsgemäß) so auszulegen, dass Mietkautionsdarlehen nach § 22 Abs. 6 SGB II von § 42a Abs. 2 Satz 1 SGB II nicht erfasst werden?
Wenn nein:
b) Ist § 42a Abs. 2 SGB II insofern verfassungswidrig, als die Vorschrift dazu führt, dass Mietkautionsdarlehen durch monatliche Aufrechnung gegen den Regelbedarf getilgt werden müssen?
„Die Leiharbeitsbranche boomt weiter. Wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (18/673) zur Entwicklung der Arbeitnehmerüberlassung im Zeitraum 2009 bis 2012 hervorgeht, ist sowohl die Zahl der Verleihfirmen als auch die Anzahl der verliehenen Mitarbeiter in den Jahren deutlich gestiegen.“ – hib-Meldung