Aus einer gestrigen Meldung: Claudius Voigt (GGUA e.V.) hat für den Paritätischen Gesamtverband Hinweise für die Beratungspraxis zum Thema „Hartz IV für Unionsbürger_innen: Jetzt Anträge auf vorläufige Leistungen stellen!“ erarbeitet. In den Praxistipps wird zunächst ein kurzer Überblick zu den unumstrittenen und umstrittenen Ansprüchen auf SGB II-Leistungen für UnionsbürgerInnen gegeben. Aufgrund der Widersprüche zwischen der nationalen und europäischen Rechtslage (Leistungsausschlüsse vs. Gleichbehandlungsgrundsatz) sowie den anhängigen Verfahren beim Europäischen Gerichtshof und dem Bundessozialgericht wird argumentiert, dass bei der Beantragung von Leistungen für Arbeitssuchende oder nicht erwerbstätige UnionsbürgerInnen immer gleichzeitig ein Antrag auf vorläufige Leistungen gestellt werden sollte.
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