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Pfändungsschutzkonto: Aktuelle Fassung der P-Konto Bescheinigung

Der AG SBV-Arbeitskreis Girokonto und Zwangsvollstreckung hat in Absprache mit der Deutschen Kreditwirtschaft die Musterbescheinigung für das P-Konto zum 01.08.2014 geringfügig geändert und an die Änderungen im Zahlungsverkehr (SEPA) angepasst. In diesem Zusammenhang wurde auch bei den Excel-Versionen eine Sperre eingebaut, so dass zukünftig nicht mehr als 4 weitere Freibeträge für unterhaltsberechtigte Personen (Freibetrag 219,12 €) eingetragen werden können. Die entsprechenden Ausfüllversionen finden sich hier: Infodienst-Schuldnerberatung