Der MIETERVEREIN ZU HAMBURG meldet: „Die SAGA/GWG hat am 08.05.2014 durch Rücknahme der Berufung in einem vom MIETERVEREIN ZU HAMBURG angestrengten Gerichtsverfahren anerkannt, dass die Kosten für die Anmietung der Rauchmelder im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung von ihren 130.000 Mieterhaushalten nicht zu zahlen sind. Dadurch wurden die Mieter in den letzten Jahren insgesamt mit sechsstelligen Geldbeträgen zu Unrecht belastet.
„Wir erwarten, dass das städtische Unternehmen ab sofort diese Kosten im Rahmen der Abrechnungen 2013 den Mietern nicht mehr berechnet und für die Vergangenheit allen Mietern die zu Unrecht gezahlten Kosten erstattet“, fordert der Geschäftsführer des MIETERVEREIN ZU HAMBURG Siegmund Chychla. „Alle 700.000 Mieterhaushalte in Hamburg sollen prüfen, ob sie in der Vergangenheit mit diesen Kosten bei den Betriebskostenabrechnungen belastet wurden, um Rückforderungsansprüche gegebenenfalls mit unserer Hilfe zu stellen“, so Chychla.
In dem vom MIETERVEREIN ZU HAMBURG betriebenen Verfahren vor dem LG Hamburg (Az.: 333 S 1/14) hat die SAGA auf den Hinweis des Gerichts die Berufung gegen das Urteil des AG Hamburg-Wandsbek (Az.: 715 C 283/13) zurückgenommen und anerkannt, dass die im Rahmen der Betriebskostenabrechnung einer Mieterin berechneten Mietkosten von rund Euro 12,00 nicht zu tragen sind, weil sie in § 2 Nr. 1 bis 16 der Betriebskostenverordnung nicht genannt werden. Die Anmietung von Rauchmeldern umfasst auch den Austausch funktionsunfähiger oder überalterte Geräte. Damit werden Mieter wirtschaftlich sowohl mit den Anschaffungs- als auch Erneuerungskosten belastet. Diese Kosten werden von den Mietern jedoch nicht geschuldet.“