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Studie zum Scoring veröffentlicht

„Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium des Innern haben heute die Studie „Scoring nach der Datenschutz-Novelle 2009 und neue Entwicklungen“ veröffentlicht. Die Studie wurde vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein und der GP Forschungsgruppe auf Basis einer Befragung von rund 2000 repräsentativ ausgewählten Personen erstellt. Ziel der Studie war insbesondere die Evaluation der im Jahr 2009 novellierten datenschutzrechtlichen Regelungen für Auskunfteien und das Scoring.

Nach den Feststellungen der Studie sind die Erfahrungen der Verbraucherinnen und Verbraucher mit Scoringverfahren gemischt. Rund ein Drittel der Befragten hat im Jahr 2013 bei Auskunfteien eine Eigenauskunft eingeholt. Viele Befragte bemängelten, dass gespeicherte Daten falsch oder unvollständig gewesen seien, dass die Bonitätsauskünfte nicht verständlich oder die Scorewerte nicht gerecht gewesen seien.

Die Autoren der Studie leiten aus ihren Erkenntnissen verschiedene Empfehlungen ab. So sollten die Auskunfteien in einem Zulassungs- und Registrierungsverfahren ihr Geschäftskonzept und die für das Scoring erhobenen Daten beschreiben. Die Anforderungen an die wissenschaftliche Qualität von Scoringverfahren sollten gesetzlich festgelegt werden. Besonders sensible bzw. potenziell diskriminierende Merkmale sollten beim Scoring nicht verwendet werden dürfen. Für die Frage, ob eine weitere Speicherung der Daten zulässig ist, sollten taggenaue Löschfristen gelten.“

Zur ganzen Meldung – die Studie als pdf