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Trotz Anti-Abzocke-Gesetz ist unerlaubte Telefonwerbung ein tägliches Ärgernis

Die Verbraucherzentrale Hamburg meldet: „Unerlaubte Telefonwerbung stellt trotz des vor einem Jahr in Kraft getretenen Anti-Abzocke-Gesetzes immer noch ein tägliches Ärgernis für viele Menschen in Deutschland dar. Das ist die Zwischenbilanz einer bundesweiten Umfrage der Verbraucherzentralen, an der sich Verbraucher seit drei Monaten auf den Internetseiten von insgesamt 16 Verbraucherzentralen beteiligen können.

Seit Anfang Juli 2014 schilderten rund 2.800 Umfrageteilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet ihre Erfahrungen mit belästigenden Werbeanrufen in jüngster Vergangenheit. Immerhin 84 Prozent der Befragten hatten niemals oder nicht bewusst in einen Werbeanruf eingewilligt und wurden dennoch telefonisch kontaktiert. „Nach unserer Einschätzung ist dies nur die Spitze des Eisbergs“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg, die vermutet, dass viele Betroffene belästigende Werbeanrufe gar nicht melden.

Darüber hinaus zeigen die Umfrageergebnisse deutlich, dass die Telefonanrufe nicht mehr weit überwiegend mit Gewinnspielen in Zusammenhang zu bringen sind, sondern dass auch Telefon- oder Internetdienstleister, Energieversorger, Banken, Versicherungen und Zeitschriftenverlage gezielt Verbraucher ohne deren Zustimmung anrufen, um Produkte oder Dienstleistungen zu verkaufen.

Zwar ist Telefonwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Angerufenen grundsätzlich rechtswidrig, trotzdem sind mündliche Vertragsabschlüsse während solcher Anrufe in der Regel rechtlich wirksam. Immerhin bei etwa 30 Prozent der im Rahmen der Umfrage erhobenen Fälle nannten die Befragten Folgen finanzieller Art, wie beispielsweise die Übersendung von Rechnungen oder Abbuchungen vom Konto. Außerdem wurden viele Verbraucher aufgefordert, ihre persönlichen Daten zu nennen oder abzugleichen.

Das seit 9. Oktober 2013 geltende Anti-Abzocke-Gesetz sieht höhere Bußgelder zur Ahndung unerlaubter Anrufe vor, die bis zu 300.000 Euro betragen können. Die aktuelle Erhebung der Verbraucherzentralen zeigt jedoch, dass die neuen Vorschriften zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und der höhere Bußgeldrahmen anscheinend nahezu wirkungslos sind.

Verbraucher können auch weiterhin auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de an der Online-Umfrage zu unerlaubten Werbeanrufen teilnehmen.“

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 15.05.2015