Im aktuellen Newsletter schreibt Harald Thomé: „Die Kollegen von der ASG Hannover haben einen recht guten Überblick über die leistungsrechtlichen Ansprüche von Schülern, Studenten und Auszubildenden erstellt. Daraus ist insbesondere ersichtlich, bei welcher Ausbildungsart SGB II-Ausschluss besteht und bei welcher nicht und wer Anspruch auf Wohnkostenschuss für die ungedeckten Unterkunftskosten nach § 27 Abs. 3 SGB II hat. Die Info gibt es hier: pdf “
Ergänzung 15.09.2015: siehe auch Rechtsanwalt Schaller: Leistungen nach dem SGB II für Auszubildende und ihre Kinder