Über die Sanktionen im SGB wird gestritten. Zuletzt war die Petition von Inge Hannemann erfolgreich. Nun weist Harald Thomé in seinem gestrigen Newsletter auf eine Studie (pdf) zum Thema hin. Aus dem Newsletter: „Das NRW Arbeits- und Sozialministerium hat eine – meiner Meinung nach – sehr wichtige Untersuchung zu den Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen im Bereich des SGB II und SGB III in Auftrag gegeben. Damit werden die Wirkungen der Sanktionen untersucht. Das Kurzfazit lautet: Auf die Intensität der Arbeitssuche hat eine (Sanktion oder) Sperrzeit nach Angaben der Betroffenen keine Auswirkung, es führt mehr zur Verelendung, Isolierung und Verschulden.
Diese Untersuchung sollte bei der Diskussion um SGB II-Änderungen im Rahmen der „Rechtsvereinfachungen“ bzw anstehenden SGB II-Änderungen intensiv berücksichtigt werden. Meiner Meinung nach beweist sie nur, Sanktionen bringen nichts und gehören abgeschafft! Die Untersuchung gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/2013_Studie_ISG__Sanktionen_NRW.pdf
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Untersuchung zur Erforschung der Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB II und nach dem SGB III
Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016