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VZ Hamburg: Deutsche Bank befristet höhere Freigrenzen für Pfändungsschutzkonten

PM der Verbraucherzentrale Hamburg: „Für Pfändungsschutzkonten gelten höhere Freigrenzen, wenn diese beispielsweise wegen Unterhaltspflichten von einer anerkannten Stelle bescheinigt werden. Obwohl eine Befristung vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ist, legt die Deutsche Bank für höhere Freibeiträge bei P-Konten eine interne Laufzeit fest, teilt die Verbraucherzentrale Hamburg mit und rät P-Konto-Inhabern, eine mögliche Frist bei ihrem Kreditinstitut zu erfragen.

In einem Fall, der den Hamburger Verbraucherschützern vorliegt, hatte die Deutsche Bank die Gültigkeit einer Bescheinigung für eine höhere Freigrenze auf ein Jahr befristet. Bei dem betroffenen Kunden wurden nach dem vermeintlichen Ablauf der Bescheinigung trotz nach wie vor bestehender Unterhaltspflichten 393,30 Euro weniger vom Pfändungsschutz seines Kontos berücksichtigt. Dies hatte zur Folge, dass rund 290 Euro an einen Gläubiger abgeführt wurden, obwohl das Geld eigentlich nicht pfändbar war.

„290 Euro sind für Menschen mit Schulden viel Geld. Dass die Deutsche Bank die Freibeträge ihrer Kunden ohne jeglichen Hinweis und gesetzliche Auflage wieder herabsetzt, ist unverschämt“, so Kerstin Föller, Schuldnerberaterin bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Ratsuchende, die sich höhere Freibeträge für P-Konten bescheinigen lassen wollen, weise man seither auf eine mögliche Befristung von weitergehenden Pfändungsfreigrenzen hin.

Auf einem Pfändungsschutzkonto ist für jeden Kalendermonat ein Betrag von 1.045,04 Euro pfändungsfrei. Wenn man gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen hat, in einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des Sozialgesetzbuch II lebt, bestimmte andere Sozialleistungen oder Kindergeld erhält, kann ein über den Grundfreibetrag hinausgehender, weiterer Betrag aufgrund einer Bescheinigung zusätzlich pfändungsfrei gestellt werden, der vom Arbeitgeber, der Familienkasse, den Sozialleistungsträgern oder einer anerkannten Stelle im Sinne der Insolvenzordnung bescheinigt werden muss.“