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Zum heutigen EuGH-Urteil: „Wer Arbeit sucht, könnte trotzdem Hartz-IV-Anspruch haben“

Hinz&Kunzt weist zum heutigen EuGH-Urteil hin: „[Der Ausschluss gilt] nicht für die Migranten, die hier einen Job suchen. Und das tun die meisten. (…) Ob die Deutschen Behörden auch arbeitssuchenden Zuwanderern Sozialleistungen versagen dürfen, hat der Europäische Gerichtshof bislang nicht entschieden. Die Pressestelle des Gerichts bestätigte das Hinz&Kunzt: Für Arbeitssuchende aus dem europäischen Ausland könnten weitere europarechtliche Regeln gelten, die für dieses Urteil nicht berücksichtigt wurden. Vermutlich im Sommer 2015 wird der EuGH in einem anderen Fall entscheiden, ob ein deutsches Jobcenter hier lebenden Schweden Sozialleistungen verweigern durfte, die auf Arbeitssuche waren.“ – der ganze lesenswerte Beitrag von Hinz&Kunzt

Anmerkung: der Hinweis ergibt sich auch schon aus dem Titel der Pressemeldung des Gerichts („Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von Sozialhilfe zu kommen, in einen anderen Mitgliedstaat begeben, können von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden“)