„Die Vergabepraxis für Arbeitsmarktdienstleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit sorgt nach Ansicht der Bundesregierung nicht für einen Preiskampf zulasten der Qualität. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/3280) auf eine Kleine Anfrage (18/3118) der Fraktion Die Linke. Der Preis werde nur dann zum Zuschlagkriterium, wenn alle Qualitätsanforderungen durch den Träger erfüllt seien. Dies werde im Rahmen eines differenzierten Bewertungssystems durch Vertreter der örtlichen Agentur für Arbeit beziehungsweise der gemeinsamen Einrichtung fachlich geprüft, heißt es in der Antwort.“ – Quelle: HIB-Meldung
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