Gestern hatten wir über die Entscheidung des BGH zu einer Entgeltklausel für Girokonto-Buchungen unter dem AZ XI ZR 174/13 berichtet. Nun gibt es vom Institut für Finanzdienstleistungen (iff) / Prof. Udo Reifner einen lesenswerten Beitrag dazu.
Daraus etwa: „Abgesehen davon, dass das Urteil u.E. das Gesetz nicht korrekt anwendet, werden dadurch die Kosten für die Verbraucher nicht geringer. An die Stelle von Einzelgebühren treten Pauschalen. In den Pauschalen aber findet eine Kostenumverteilung von den Reichen auf die Armen statt, weil die wenigen Kontobewegungen der Ärmeren genauso belastet werden wie die vielen der Reichen.“ – zunm ganzen Beitrag.