hib-Meldung: Um die Kündigung von hochverzinsten Bausparguthaben durch die Bausparkassen geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3944). Nach Angaben der Fraktion kündigen Bausparkassen ihren Kunden selbst dann hochverzinsliche Verträge, wenn die vertraglich vereinbarte Bausparsumme noch nicht erreicht sei.
Monat: Februar 2015
Einkommensarmut und Ausgrenzung
hib-Meldung: Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (18/4002) zum Armutsrisiko bei geringem Einkommen gestellt. Insbesondere geht es ihr dabei um den Zusammenhang zwischen Einkommensarmut und der damit verbundenen sogenannten materiellen Deprivation, also Ausgrenzung und Isolation. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie viel Prozent der Ein-Personen-Haushalte mit einem Einkommen unterhalb der Armutsrisikogrenze ihre Miete nur mit Problemen zahlen, sich kein Telefon- und Internetanschluss oder keine einwöchige Urlaubsreise im Jahr leisten können.
Ergänzung 25.3.2015: inzwischen liegt die Antwort (18/4160) vor.
BGH zur Insolvenzanfechtung
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 8. Januar 2015 – IX ZR 203/12 lesenswerte Ausführungen zur Insolvenzanfechtung nach § 133 InsO gemacht: „Zur Feststellung der Zahlungseinstellung und der Kenntnis des Benachteiligungsvorsatzes auf der Grundlage von Indizien.“
Sozialmonitoring Bericht 2014
„Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hat den fünften Sozialmonitoring-Bericht vorgelegt. Mit Hilfe des Sozialmonitorings können die räumlichen Unterschiede der Sozialstruktur innerhalb der Stadt beobachtet und Gebiete mit vermutetem Handlungsbedarf erkannt werden.“ – Quelle und zum Bericht
OLG Frankfurt, Urteil vom 04.12.2014, Aktenzeichen: 1 U 170/13, § 307 Abs 3 S 1 BGB – Orientierungssatz: Folgende Klausel ist in Vereinbarungen über geduldete Kontoüberziehungen mit Verbrauchern unzulässig: „Die Kosten für geduldete Überziehungen, die ab dem Zeitpunkt der Überziehung anfallen, betragen 6,90 Euro (Stand August 2012) und werden im Falle einer geduldeten Überziehung einmalig pro Rechnungsabschluss berechnet.“ – siehe auch die PM der vzbv
„Als weiteren skandalösen Beleg für eine verfehlte Grundsicherungspolitik wertet der Paritätische Gesamtverband eine heute veröffentlichte Studie, nach der die Hartz-IV-Regelsätze zu niedrig bemessen sind, um die anfallenden Stromkosten zu bezahlen. Die Analyse des Vergleichsportals check24.de sei höchst plausibel. Nach Berechnungen des Paritätischen reiche die Unterdeckung im Regelsatz bezüglich der Stromkosten je nach Haushaltsgröße sogar bis zu 300 Euro pro Jahr. Der Verband fordert, die Stromkosten für Hartz-IV-Bezieher künftig nicht mehr im Regelsatz zu pauschalieren, sondern wie die Wohn- und Heizkosten direkt und in voller Höhe zu übernehmen.
Hamburg hat gewählt II
Nunmehr sind die Stimmen ausgezählt und die gewählten Personen stehen fest – siehe pdf-Liste. Bei unserem Wahlhearing am 3.12.2014 waren anwesend und wurden wiedergewählt: Ksenija Bekeris (SPD), Katharina Fegebank (Grüne) und Cansu Özdemir (LINKE). Die Kandidatin Dr. Friederike Föcking (CDU; noch MdHB) sowie der Kandidat Daniel Oetzel (FDP) hatten krankheitsbedingt abgesagt – und haben beide den (Wieder-) Einzug ins Parlament nicht geschafft. Einen Zusammenhang schließen wir allerdings aus.
Interessant: Daniel Oetzel hat die Wahl denkbar knapp verpasst* – ihm fehlten nur 10 Stimmen! Da sage mal wer, dass die Teilnahme am Wahlen nutzlos sei.
Abschließend: die Kandidatin Inge Hannemann (LINKE), über die wir hier auch gelegentlich berichtet haben, ist gewählt worden.
* Nachtrag: 19.2.2015: Nach Presseberichten hat Heico Fuhrmann sein Mandat nicht angenommen („Ups, ich wurde gewählt“; Mopo), so dass Daniel Oetzel nun nachrückt.
Die Diakonie plädiert für eine Abschaffung der Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger und bessere Hilfen für Langzeitarbeitslose. „Bereits bei einer 30prozentigen Kürzung geraten Arbeitslose schnell in die Lage, entweder erheblich am Essen zu sparen oder die Stromrechnung nicht mehr bezahlen zu können“, erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. „Das Recht auf eine sichere Lebensgrundlage ist ein Grundrecht und Grundrechte kann man nicht kürzen“, so Loheide.
Im Dezember hat das BMJV den „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie“ vorgelegt. Dazu gehören auch „Regelungen zur Beratungspflicht des Darlehensgebers für Fälle, in denen das Konto dauerhaft oder erheblich überzogen wird“. Referentenentwurf als pdf. Letzen Freitag gab der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) dazu eine Stellungnahme ab. Ebenso liegt eine Stellungnahme des Deutschen Richterbundes vor.
Ergänzung am 8.5.2015: siehe auch die Stellungnahmen von
- Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände – AG SBV (pdf)
- Die Deutsche Kreditwirtschaft (pdf)
- Bankenfachverband