„Die Schlichtungsstelle Energie ist die zentrale Stelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Energieversorgungsunternehmen und Verbrauchern. Sie arbeitet unabhängig und neutral und wurde 2011 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz anerkannt (§111b EnWG). Getragen wird sie von den Verbänden der Energiewirtschaft und dem Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
Monat: März 2015
Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 18.03.15 (Drucksache 21/91): „Krankenstand im Jobcenter und Auswirkungen auf die Betreuungsqualität
Personalräte des Jobcenters Hamburg haben einen Brandbrief an die Bundesregierung, den Hamburger Senat und an die Geschäftsführung des Jobcenters geschrieben, um auf die Arbeitsüberlastung der 2.200 Mitarbeiter durch das neue Computerprogramm „ALLEGRO“ und das neu eingeführte „Vier-Augen-Prinzip“ in der Leistungsabteilung hinzuweisen.
BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, IX ZB 44/13: „Restschuldbefreiung kann unabhängig von der Dauer des Eröffnungsverfahrens regelmäßig erst sechs Jahre nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erteilt werden. Zeiten einer vom Insolvenzgericht zu vertretenden Verzögerung des Eröffnungsverfahrens sind auf die Laufzeit der Abtretungserklärung nicht anzurechnen.“ (Achtung: altes Recht! Eigenantrag des Schuldners am 26.6.2007; Insolvenzeröffnung 2.8.2012)
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gesterm darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Hinweis von Unternehmen in Mahnschreiben an ihre Kunden auf eine bevorstehende Mitteilung von Schuldnerdaten an die SCHUFA unzulässig ist. Urteil vom 19. März 2015 – I ZR 157/13 – Schufa-Hinweis
Zur Pressemitteilung des BGH sowie zum sehr lesenswerten Beitrag der Verbraucherzentrale Hamburg: „Vodafone darf nicht mit Schufa drohen„.
„Die Ansprüche des Arbeitnehmers auf Schichtzulagen sowie auf Zuschläge für Nachtarbeit-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind unpfändbar und können nicht abgetreten werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Nach § 850 a Nr. 3 Zivilprozessordnung – ZPO sind u. a. „Schmutz- und Erschwerniszulagen“ unpfändbar,
Gestern hat BM Heiko Maas auf dem 12. Deutschen Insolvenzrechtstag (Programm als pdf) unter anderem den Referentenentwurf zur Reform der Insolvenzanfechtung vorgestellt. Des Weiteren erteilte er Überlegungen, auch juristische Personen als Insolvenzverwalter zuzulassen, eine klare Absage – zum Redetext.
Am Montag hat das BMJV den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ veröffentlicht: der direkte Link zum Entwurf als pdf-Datei.
„Der Entwurf verfolgt das Ziel, den Wirtschaftsverkehr sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Rechtsunsicherheiten zu entlasten, die von der derzeitigen Praxis des Insolvenzanfechtungsrechts ausgehen.
Die formularmäßige Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter bei unrenoviert übergebener Wohnung ist unwirksam. Dies hat unter anderem gestern der BGH entschieden. Urteile vom 18. März 2015 – VIII ZR 185/14; VIII ZR 242/13; VIII ZR 21/13 – siehe die Pressemitteilung des Gerichts sowie die Meldung „BGH stärkt Mieterrechte“ von tagesschau.de.
„Ihm begegnen Alleinerziehende, die trotz eines Ingenieurdiploms keinen Job finden, oder Migranten, die die Verträge, die sie unterschreiben, nicht lesen können: Ein Arbeitsvermittler aus einem Berliner Jobcenter gewährt subjektive Einblicke in das System Hartz IV.“ – zum Bericht der Süddeutschen Zeitung
Der vzbv weist auf Landgericht Köln, 31 O 247/14 – Urteil vom 05.03.2015 (nicht rechtskräftig) hin: Amazon hatte den Bestellbutton zunächst mit der Aufschrift „Jetzt anmelden“ versehen und diese Beschriftung nach Beanstandung durch den vzbv geändert in „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“. Hintergrund ist die sog. Buttonlösung.