Caritas Generalsekretär Cremer widerspricht dem Paritätischen (siehe siehe unsere Meldung vom 29.04.2015): „Das (Armutsrisiko) bemisst sich daran, ob jemand mit weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens auskommen muss. Diese Menschen aber alle pauschal als arm zu bezeichnen, ist aus meiner Sicht falsch. In dieser Gruppe sind beispielsweise auch Studierende und Auszubildende. Überzogene Skandalisierung schürt Abstiegsängste in der Mittelschicht. Das ist Gift für den sozialen Zusammenhalt.“ – zum ganzen Text der Caritas
Monat: April 2015
„Das gesamte Ausmaß der Menschen ohne Arbeit bildet die offizielle Arbeitslosenzahl jedoch nicht ab. Denn 795.000 de facto-Arbeitslose führt die Bundesagentur für Arbeit nicht in der Arbeitslosen-, sondern in der separaten Unterbeschäftigungsstatistik.
Hier der Hinweis auf drei Bundestagsmeldungen:
„Fehlender Wettbewerb, veränderte Produktgestaltung und schlechte Beratung gehen bei Kreditversicherungen zu Lasten von Verbrauchern. Zu diesem Ergebnis kommen die Verbraucherzentralen Hessen und Sachsen bei einer gemeinsamen Untersuchung zum Vertrieb von Restkreditversicherungen bei Ratenkrediten, in die sie im Rahmen von persönlichen Beratungen Einblick erhielten. Der Bericht ist auf www.verbraucher.de (pdf) veröffentlicht.“ – zur ganzen PM.
Siehe auch Bericht des iff Hamburg sowie unsere Meldung vom 27.4.2015 und www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=restschuldversicherung
Die Verbraucherzentrale Hamburg meldet: „Bei den Verbraucherzentralen ebben die Beschwerden zu zweifelhaften Inkassoforderungen nicht ab. Unseriöse Unternehmen drohen mit Zwangsvollstreckung, Schufa-Einträgen und Hausbesuchen. Viele Verbraucher lassen sich dadurch einschüchtern und zahlen, selbst wenn die Forderungen nicht berechtigt sind. In einer gemeinsamen Aktion sagen die Verbraucherzentralen dubiosen Inkassopraktiken den Kampf an.
Aus einer Pressemeldung des Paritätischen vom 28.04.2015: „Deutliche Defizite der Bundesregierung in der Sozialpolitik stellt der Paritätische Gesamtverband in seinem aktuellen Gutachten zur sozialen Lage in Deutschland fest. Die Analyse ausgewählter sozioökonomischer Indikatoren belege eine stetig tiefer werdende soziale Spaltung. Die im vergangenen Jahr umgesetzten Gesetzesvorhaben seien in der Gesamtheit nicht geeignet gewesen, dieser Entwicklung substantiell entgegenzuwirken, so das Ergebnis des Gutachtens.“
Gestern wurde neben der „Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2015“ (siehe Meldung) auch das „Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz MietNovG)“ –> also die sog. Mietpreisbremse im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2015 I S. 610).
Pfändungsgrenzen 2015 (Teil II)
In Ergänzung der vorherigen Meldung („neue Pfändungsgrenzen ab 1.7.2015 veröffentlicht“) hier zwei Arbeitshilfen:
- Excel-Rechner: pfaendungstabelle_Juli_2015_LAG.xlsx
- Auszug der Pfändungstabelle gerundet und in 100-er-Schritten: pfaendungstabelle2015.pdf
Beides ohne Gewähr. Für Hinweise / Anregungen sind wir dankbar.
Die „Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2015“ wurde gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2015 I S. 618). Daraus: „Die unpfändbaren Beträge nach § 850c Absatz 1 und 2 Satz 2 der Zivilprozessordnung erhöhen sich zum 1. Juli 2015 in Absatz 1 Satz 1 von 1.045,04 auf 1.073,88 Euro monatlich,…“
„Das Institut für Finanzdienstleistungen (iff) in Hamburg bietet unter www.iff-finanzcheck.de jetzt auch Verbrauchern bestimmte komplizierte Finanzberechnungen an. Das Angebot ist kostenlos. Mit einer Berechnung der Nutzungen, die Kreditkunden zusätzlich zur Erstattung von rechtswidrigen Kreditbearbeitungsgebühren bestimmte Finanzberechnungen zustehen, ist iff-finanzcheck für Verbraucher erfolgreich gestartet.“ – zur ganzen Meldung des iff. Interessant ist auch der Link zur Auswertung der mehr als 4.300 Erstattungsberechnungen (PDF)