Der Bundesgerichtshof hat am 7. Mai 2015 – IX ZB 75/14 – einen längeren Beschluss zum Insolvenzplan gefasst. Die Leitsätze des Gerichts:
InsO § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Das Gericht prüft unter Berücksichtigung sämtlicher rechtlicher Gesichtspunkte, ob die gesetzlichen Bestimmungen über das Vorlagerecht und den Inhalt des Plans beachtet sind. Dabei hat es nicht nur offensichtliche Rechtsfehler zu beanstanden.