Siehe unter www.schuldnerberatung-sh.de
- Musterbescheinigung Word (ausfüllbar) – korrigierte Version vom 24.06.2015
- Musterbescheinigung Excel
- Musterbescheinigung pdf
Siehe unter www.schuldnerberatung-sh.de
OLG Düsseldorf, Urt. v. 27. 11. 2014 – I-6 U 135/14:
Daraus: „Bei dem von den Klägern am 10.02.2009 geschlossenen Vertrag über eine Restschuld- bzw. Ratenschutzversicherung, deren Prämien über das Darlehen finanziert wurden, handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 15.12.2009 – XI ZR 45/09, BGHZ 184, 1 ff. = NJW 2010, 531 ff.), wovon auch das Landgericht zutreffend ausgegangen ist, um einen mit dem am selben Tag geschlossenen Darlehensvertrag verbundenen Vertrag im Sinne des § 358 Abs. 1 BGB a.F.
Das BMJV meldet: „Nach mehr als drei Jahren Verhandlungen haben sich am 16. Juni 2015 die jeweils zuständigen Innen- und Justizminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf eine gemeinsame Position für eine gemeinsame Datenschutzreform verständigt.“ – zur ganzen Meldung
Unter www.infodienst-schuldnerberatung.de findet sich ein sehr lesenswerter Beitrag zum Thema Inkassokosten*. Wesentliche Norm ist § 4 Abs. 4 S. 2 RDGEG. Demnach ist die Vergütung für Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen**, für die Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren (nur) bis zu einem Betrag von 25 Euro erstattungsfähig.
Pressemitteilung des BM Justiz und Verbraucherschutz: „Verbraucherschutzminister Heiko Maas informierte sich am 11. Juni 2015 bei einem Besuch der Verbraucherzentrale Hamburg über die Arbeit des neuen Finanzmarktwächters.“
BGH, Urteil vom 7. Mai 2015 – IX ZR 95/14 – Leitsätze des Gerichts:
BGH, Beschluss vom 28. Mai 2015 – III ZR 260/14
Aus den Gründen: Nach § 182 InsO bestimmt sich der Wert des Streitgegenstands einer Klage auf Feststellung einer Forderung, deren Bestand – wie vorliegend – vom Insolvenzverwalter bestritten worden ist, nach dem Betrag, der bei der Verteilung der Insolvenzmasse für die Forderung zu erwarten ist. Die Norm ist auch für den Zuständigkeits- und Rechtsmittelstreitwert unter Einschluss des Wertes des Beschwerdegegenstands maßgebend
„In der Hamburger Wohnungsproblematik bewegt sich zu wenig. An welche politischen oder strukturellen Bedingungen liegt es, dass noch immer Menschen, die ein niedriges Einkommen haben, die obdachlos sind, die in öffentlicher Unterbringung oder in stationären Unterkünften leben, praktisch keine bezahlbare Wohnung bekommen? Mietkosten belasten Haushalte mit mittleren und niedrigen Einkommen sehr stark und sind Ursache für Armut und den Bezug von Leistungen des SGB II und SGB XII.
Die Kieler Nachrichten melden: „Die Landeshauptstadt wird mit Hannover und Halle zum Inkassobüro für ganz Deutschland: Mitarbeiter der Arbeitsagenturen sollen per Telefonanruf 4,5 Milliarden Euro Außenstände eintreiben – vor allem Kindergeld, Arbeitslosengeld und Hartz-IV-Leistungen, die zu viel gezahlt worden sind.“ – zum ganzen Bericht
Der NDR meldet, dass Hamburg flächendeckend eine Mietpreisbremse bereits zum 1. Juli oder zum 1. August bekommen wird: zur NDR-Meldung. Siehe auch „Wem hilft die Mietpreisbremse?“ (tagesschau.de)
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