„Angesichts der hohen Zahlen von Flüchtlingen in Deutschland steht auch der Verbraucherschutz vor neuen Herausforderungen. Flüchtlinge brauchen verständliche Informationen, Beratungen für ihre Probleme und unbürokratische Regelungen, etwa für die Gesundheitsvorsorge, beim Zugang zu einem Konto oder der Nutzung des Internets. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht hier die Politik aber auch die Verbraucherschützer gefordert. Landesweit müssen Verbraucherinformationen und Beratungsangebote auch in Fremdsprachen und leicht verständlich angeboten werden.“ – zur ganzen PM des vzbv
Monat: September 2015
Die Bundesregierung hat gestern den „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ beschlossen. Der vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, den Wirtschaftsverkehr sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Rechtsunsicherheiten zu entlasten, die von der derzeitigen Praxis des Insolvenzanfechtungsrechts ausgehen. – zur ganzen PM des BMJV
„Der Bundesrat hat am 25. September 2015 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum besseren Verbraucherschutz bei Immobilienkrediten beraten (dazu: ../?s=wohnimmobilienkredit). In seiner umfangreichen Stellungnahme fordert er unter anderem, die Zinsen für den Dispositionskredit bei Banken künftig auf 8 Prozent über dem Basiszins (derzeit -0,83 %) zu begrenzen. Die Regelung soll auch für die Zinsen einer geduldeten Überziehung gelten. Die Länder wollen hierdurch erstmals eine gesetzliche Obergrenze für die Höhe der Dispozinsen schaffen, um Verbraucherinnen und Verbraucher effektiv vor Überschuldung zu schützen.“ – Quelle: Bundesrat PlenumKompakt
Vgl. auch Bundestagssitzung vom gleichen Tag, „TOP 25 Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie“:
Bürgermeister Olaf Scholz hat die 38-jährige SPD-Politikerin am Montagnachmittag als Nachfolgerin von Detlef Scheele vorgestellt. Der 58-Jährige wechselt in Kürze in den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit (BA). – zum ganzen Bericht des NDR
Fachkongress Energiearmut
Die Verbraucherzentrale NRW lädt zum „Fachkongress Energiearmut“ am 2. November 2015 in Düsseldorf ein => zum Programm (pdf).
Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Aus einer Pressemitteilung der „PresseBox“:
Die Universum Inkasso GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main bietet Ihren Schuldnern eine ganz neue komfortable Möglichkeit der Begleichung ihrer Schulden an.
„Mit der Möglichkeit des Barzahlens an einer von derzeit mehr als 6.000 Einzahlstellen in ganz Deutschland wie zum Beispiel real,- oder dm bietet Universum Inkasso den Schuldnern eine bequeme Alternative zu Onlineüberweisungen.
Am 01.10. 2015 wird im Bundestag über die Abschaffung aller Sanktionen und Leistungseinschränkungen im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) und über eine sanktionsfreie Mindestsicherung für alle in Deutschland lebenden bedürftigen Menschen diskutiert und abgestimmt. Vgl. auch: Bundestagsanhörung: „Streit um SGB-II-Sanktionen“
altonabloggt.com (Inge Hannemann) ruft dazu auf, Abgeordnete anzuschreiben und stellt dazu einen Vorschlag zur Verfügung. Siehe: altonabloggt.com
„Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat mit dem Referentenentwurf zur Digitalisierung der Energiewende den Startschuss für den Smart Meter-Einbau in Deutschland gegeben. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen ab dem Jahr 2017 erst einmal Großverbraucher und ab dem Jahr 2020 Privathaushalte zum Einbau intelligenter Stromzähler und Messsysteme verpflichtet werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) lehnt dieses Vorhaben ab und fordert die Bundesregierung auf, den Einbau von Smart Metern nur auf freiwilliger Basis einzuführen.“ – zur ganzen Pressemitteilung des vzbv
Siehe in diesem Zusammenhang den Beitrag „Zum Umgang mit Energieschulden – Erfahrungen und Ideen aus der Arbeit mit Wohnungslosen“ (pdf) von Ines Moers
Die Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) ist der Auffassung, dass auch diejenigen Personen in finanziellen Notsituationen, die nicht leistungsberechtigt nach SGB II oder SGB XII sind, einen Anspruch auf ein qualifiziertes Schuldnerberatungsangebot erhalten müssen, um ihre Situation wirtschaftlich und sozial stabilisieren zu können. Die AG SBV plädiert für eine Gesetzesänderung im SGB XII. – Zum Positionspapier (pdf)
Ergänzung 27.4.2016: siehe dazu unsere Stellungnahme
Wer in Hamburg eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen will, welche die Beratung für und im Auftrag der Hansestadt Hamburg durchführt (-> Beratungsstellen), muss bestehende Einkommensgrenzen beachten (-> Kosten).
Die Einkommensgrenzen für die kostenlose Beratung bzw. für eine Beratung mit Eigenanteil wurden verändert. Siehe Arbeitshilfe zur Durchführung der Schuldnerberatung gemäß § 11 (5) Sozialgesetzbuch XII – Schuldnerberatung (Infoline Sozialhilfe).
Die neuen Werte sind: