Am 20.07.2015 hatten wir hier gemeldet: „Das BSG hat Beschluss vom 29.06.2015, B 4 AS 11/14 R die Aufrechnungen von Mietkautionen für unzulässig erklärt.“ und dabei Harald Thomés Newsletter vom 18.7.15 zitiert. Im Folgenewsletter (2.8.2015) wurde diese Einschätzung relativiert: „…, das BSG hat eben nicht eine grundsätzliche Entscheidung getroffen, sondern nur über die Kostenübernahme im Verfahren entschieden, weil das BSG nicht näher ausgeführte Zweifel an der Aufrechnung hat. Das heißt alles oder nichts.
Monat: September 2015
„Kann der Vermieter vom Jobcenter (JC) die Miete verlangen, weil der Alg-II Empfänger die Kosten der Unterkunft und Heizung nicht an den Vermieter weiterleitet?
Der Sachverhalt:
Der Vermieter begehrt vom JC die Übernahme von Mietrückständen seines Mieters, der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II (Alg-II) bezieht. Im Mietvertrag war vereinbart, dass der Mieter der unmittelbaren Auszahlung der Leistungen des JC an den Vermieter zustimmt.
AG Fürth Beschl. 22.5.15 -IK 791/14: Ein inhaftierter Straftäter kann die Erwerbsobliegenheit des § 290 Abs. 1 Nr. 7 InsO nicht erfüllen. Eine Stundung der Verfahrenskosten kommt daher in einem Insolvenzverfahren nicht in Frage.
Anmerkung RA Kai Henning Newsletter 8/2015: „Der Entscheidung kann nicht zugestimmt werden. Sie steht nicht in Einklang mit der einschlägigen Rspr. des BGH, der wiederholt festgestellt hat, dass auch Strafgefangenen der Weg zur Restschuldbefreiung offen steht (BGH ZInsO 2010, 1558 Rz. 13).
Guido Stephan weist auf eine schriftliche Frage der Bundestagsabgeordneten Karawanskij (DIE LINKE) und deren Beantwortung durch die Bundesregierung hin (BT-Drucksache 18/5683, Frage 15, S. 12f).
„An der Antwort der Bundesregierung ist nicht in erster Linie die ausführliche Auseinandersetzung mit dem Insolvenztourismus interessant. Für wichtiger halte ich die letzten beiden Absätze, in denen sich die Bundesregierung (nicht unbedingt ablehnend) mit einer Empfehlung der EU auseinandersetzt, europaweit, die Dauer der Restschuldbefreiung bedingungslos auf drei Jahre zu verkürzen.“, so Guido Stephan.
Die Rede ist von der Empfehlungen der Kommission vom 12. März 2014 für einen neuen Ansatz
Drucksache 21/1370; Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 20.08.15 und Antwort des Senats
Betr.: Vorzeitige Verrentung von SGB-II-Leistungsbeziehern
Einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 19.08.2015 zufolge dürfen Jobcenter ihre Kunden mit Vollendung des 63. Lebensjahres zwangsverrenten (vergleiche: AZ: B 14 AS 1/15 R). Diese Regelung greift auch, wenn dies mit Abschlägen für den Leistungsbezieher verbunden ist.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: (…)
Hinz&Kunzt: Aufmucken lohnt sich! Nach unseren Berichten* und den Protesten unserer Leser ist Flaschensammeln am Hamburger Flughafen nicht mehr verboten. Noch besser: Ab sofort arbeiten drei Hinz&Künztler dort als professionelle Leergutbeauftragte. Am 1. September startet das Projekt „Spende dein Pfand“.
* vgl. auch ../?s=pfand+flughafen
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen rufen gemeinsam zur Teilnahme an der bislang größten in Deutschland gestarteten Umfrage zu Diskriminierungserfahrungen auf. Heute geht es los.
Siehe: www.umfrage-diskriminierung.de – Quelle