Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hat zum Zahlungskontengesetz eine Stellungnahme veröffentlicht. Dort wird der Entwurf grundsätzlich und überwiegend sehr positiv bewertet. Die darin normierten verbraucherschützenden Regelungen über den Zugang und die Führung eines sogenannten Basiskontos werden bei konsequenter Umsetzung ganz erheblich zu einer Verbesserung der Verbraucherposition beitragen können. Gleichwohl sieht die AG SBV auch kritische Punkte und macht Änderungsvorschläge. Zur Stellungnahme (pdf).
Monat: Oktober 2015
„Auch nach ihrer Abschaffung sorgt die Praxisgebühr weiter für Ärger: Uns erreichen regelmäßig Anfragen von gesetzlich Krankenversicherten, die von einer Stuttgarter Rechtsanwaltskanzlei per Brief zur nachträglichen Zahlung von Praxisgebühren aufgefordert wurden.“ – zum ganzen Bericht der Verbraucherzentrale Hamburg.
Pressemitteilung des OLG Köln (pdf): „Der 1. Strafsenat hat eine Entscheidung des Landgerichts Bonn bestätigt, wonach ein Fahrgast sich wegen Beförderungserschleichung auch dann strafbar macht, wenn er an seiner Mütze einen Zettel mit der sicht- und lesbaren Aufschrift „Ich fahre schwarz“ angebracht hat. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 6. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Bonn vom 04.02.2015 wurde als unbegründet verworfen (III-1 RVs 118/15).
Siehe auch
„Zahlreiche Kreditnehmer haben Verträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung widerrufen und profitieren jetzt von gesunkenen Zinsen. Doch fast alle mussten dafür zum Anwalt, viele gar vor Gericht. Über 500 Urteile und Vergleiche listet test.de inzwischen auf. Immer wieder scheitern Kläger. Vor allem in Frankfurt und in Schleswig Holstein wurden viele Klagen mit zweifelhaften Begründungen abgewiesen. Betroffene hoffen auf den Bundesgerichtshof. test.de sagt, worauf Kreditkunden sich bei Widerruf einrichten müssen.“ – zum ganzen Beitrag von test.de
Das OLG Frankfurt/M. hat sich Urteil vom 14. Juli 2015 (Az. 14 U 154/14) mit der Insolvenzanfechtung befasst. Die Klage des Insolvenzverwalters wurde abgewiesen.
Aus der Entscheidung: „Ebenso wie das Landgericht [Anmerkung: LG Fulda, 28.08.2014 – 2 O 701/13] kommt auch der Senat zu dem Ergebnis, dass zwar der Klagevortrag durchaus Anhaltspunkte für eine Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit auf Seiten der bei der Beklagten mit dem Forderungseinzug betrauten Personen bietet. Bei einer Gesamtschau lassen die Beweisanzeichen jedoch einen dahingehenden zwingenden Schluss nicht zu. Dagegen spricht, dass die Forderungen zwar schleppend bedient, aber letztendlich immer vollständig zum Ausgleich gebracht worden sind.“
Letzte Woche hat sich der Bundestag auch mit der Armuts- und Reichtumsberichterstattung befasst (127. Sitzung vom 01.10.2015, TOP 11) – siehe http://dbtg.tv/fvid/5892381
Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.4.2015, III R 21/11 – Leitsätze des Gerichts:
„Die Einkommensteuer ist als Masseschuld aufgrund massebezogenen Verwaltungshandelns gegen den Insolvenzverwalter festzusetzen, wenn dieser die selbständige Tätigkeit des Insolvenzschuldners im Interesse der Masse erlaubt, die Betriebseinnahmen zur Masse zieht, soweit sie dem Schuldner nicht für seinen Unterhalt belassen werden, und die Fortführung der Tätigkeit ermöglicht, indem er zur Masse gehörende Mittel einsetzt, um durch die Tätigkeit entstehende Forderungen Dritter zu begleichen.“
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 01.10.2015 in der Rechtssache C-201/14. Aus der gestrigen Pressemitteilung (pdf): „Die Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einer Datei gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. In seinem heutigen Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass das Erfordernis, personenbezogene Daten nach Treu und Glauben zu verarbeiten, eine Verwaltungsbehörde verpflichtet, die betroffenen Personen davon zu unterrichten, dass ihre Daten einer anderen Verwaltungsbehörde übermittelt werden, um von dieser in ihrer Eigenschaft als deren Empfänger verarbeitet zu werden. Die Richtlinie verlangt ausdrücklich, dass eventuelle Beschränkungen der Informationspflicht durch Rechtsvorschriften vorgenommen werden.“
Gestern hat der Bundestag in seiner 127. Sitzung unter TOP 7 zu „Sanktionen bei Hartz IV und Sozialhilfe“ debattiert. Siehe Bundestagsmeldung.
Gestern wurde im Bundesgesetzblatt (2015 I Seite 1586) die „Gerichtsvollzieherformular – Verordnung – GVFV“ veröffentlicht. Sie ist seit heute in Kraft. Vom 1.4.2016 an sind die Formulare verbindlich zu nutzen. Siehe auch dipbt.bundestag.de