Die Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) ist der Auffassung, dass auch diejenigen Personen in finanziellen Notsituationen, die nicht leistungsberechtigt nach SGB II oder SGB XII sind, einen Anspruch auf ein qualifiziertes Schuldnerberatungsangebot erhalten müssen, um ihre Situation wirtschaftlich und sozial stabilisieren zu können. Die AG SBV plädiert für eine Gesetzesänderung im SGB XII. – Zum Positionspapier (pdf)
Ergänzung 27.4.2016: siehe dazu unsere Stellungnahme
Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 27.04.2016