Letzte Woche hat die Bundesregierung den 10. Existenzminimumbericht beschlossen. Aus diesem Anlass wird nun auch vielfach die Erhöhung des Kindergeldes gefordert.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg e.V. (LAG) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Kindergeld bei Bezug von Sozialleistungen als anrechenbares Einkommen zählt.
„Die Anrechnungsregelung führt dazu, dass gerade die ärmsten Familien der Gesellschaft von einer Kindergelderhöhung gar nicht profitieren.“, so Matthias Butenob von der LAG.
„Das Kindergeld ist für Bedarfsgemeinschaften, die auf ALG II bzw. Sozialgeld angewiesen sind, letztlich nur ein Nullsummenspiel. Die Anrechnung des Kindergeldes ist eine sozialpolitische Fehlregelung, die unbedingt korrigiert werden muss. Solange dies nicht erfolgt, kann das Kindergeld und seine Erhöhung nicht als Wohltat für die Familien verkauft werden, wie es aber oftmals geschieht, da gerade die auf Hilfe angewiesenen armen Familien im Ergebnis davon nichts haben.“, führt Butenob weiter aus.