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BaFin erleichtert Eröffnung von Konten für Flüchtlinge

Flüchtlinge haben ab sofort übergangsweise die Möglichkeit, auch dann ein Basiskonto zu eröffnen, wenn sie kein Dokument vorlegen können, das der Pass- und Ausweispflicht in Deutschland genügt. Dazu hat die BaFin in Absprache mit dem Bundesfinanzministerium Übergangsregelungen geschaffen. – Quelle und mehr: www.bafin.de.

Ergänzung 10.9.2015: siehe auch die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP), MdHB, Drucksache 21/1489