Flüchtlinge haben ab sofort übergangsweise die Möglichkeit, auch dann ein Basiskonto zu eröffnen, wenn sie kein Dokument vorlegen können, das der Pass- und Ausweispflicht in Deutschland genügt. Dazu hat die BaFin in Absprache mit dem Bundesfinanzministerium Übergangsregelungen geschaffen. – Quelle und mehr: www.bafin.de.
Ergänzung 10.9.2015: siehe auch die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP), MdHB, Drucksache 21/1489