Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts abgegeben. „Gemeinsam sehen wir die Vergaberechtsreform als einen grundsätzlich tragfähigen Ansatzpunkt, um bestehende Qualitätsdefizite bei der Ausschreibung von sozialen Dienstleistungen zu überwinden. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, mit Hilfe der Neuregelung eine einseitige Dominanz des Preiskriteriums bei Vergabeprozessen im Sozialbereich zu vermeiden und damit den Qualitätswettbewerb zu befördern.“ – Quelle und mehr
Hinweis: Der in der Stellungnahme in der Fußnote 1 genannte Beschluss des OLG Hamburg vom 8.7.2008, 1 Verg 1/08, betraf die Schuldnerberatung in Hamburg.
Siehe auch Deutscher Verein: Kritik am geplanten Vergabegesetz