Mit Urteil vom 19. Juni 2015 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden, dass die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung durch deren Inhaber verfassungsgemäß ist. Der BayVGH hat damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 16. Juli 2014 bestätigt. Die Revision wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen. (Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 19.6.2015, Az. 7 BV 14.1707) – Pressemitteilung des Gerichts (pdf)
Kategorien