Die formularmäßige Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter bei unrenoviert übergebener Wohnung ist unwirksam. Dies hat unter anderem gestern der BGH entschieden. Urteile vom 18. März 2015 – VIII ZR 185/14; VIII ZR 242/13; VIII ZR 21/13 – siehe die Pressemitteilung des Gerichts sowie die Meldung „BGH stärkt Mieterrechte“ von tagesschau.de.
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