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BGH zum Zweitantrag auf Restschuldbefreiung nach Freigabe der selbständigen Tätigkeit (altes Recht !)

BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 – IX ZB 22/13
Gibt der Insolvenzverwalter das Vermögen des Schuldners aus seiner selbständigen Tätigkeit frei und wird über dieses Vermögen ein gesondertes Insolvenzverfahren eröffnet, ist ein in diesem Verfahren gestellter Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung jedenfalls solange unzulässig, als über seinen im Ausgangsverfahren gestellten Restschuldbefreiungsantrag nicht entschieden ist. – InsO § 35 Abs. 2, § 287 Abs. 1, § 290 Abs. 1 Nr. 3 a.F.