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BGH zur Frage einer irrtümlichen Überweisung auf das Konto eines Insolvenzschuldners

Kommt nicht wirklich häufig vor, dennoch hier der Hinweis auf BGH, Urteil vom 5. März 2015 – IX ZR 164/14, Leitsätze des Gerichts:

  • Wird nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens infolge einer Namensverwechslung irrtümlich eine Überweisung auf ein Konto des Schuldners erbracht, mindert sich der Bereicherungsanspruch in Höhe der durch die Zahlung zum Nachteil der Masse verursachten Kosten. – InsO § 55 Abs. 1 Nr. 3; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1, § 818 Abs. 3
  • Der durch eine irrtümliche Überweisung erlangte Auszahlungsanspruch des Schuldners gegen seine Bank erhöht die Berechnungsgrundlage für die Kosten des Insolvenzverfahrens. – InsO § 55 Abs. 1 Nr. 3, § 63 Abs. 1 Satz 2; InsVV § 1 Abs. 2 Nr. 4 Satz 1; GKG § 58 Abs. 1