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BGH zur Insolvenzfestigkeit einer Pfändung der Direktversicherung

BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2014 – IX ZB 69/12: „Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgebrachte Pfändung des erst nach Aufhebung des Verfahrens entstehenden Anspruchs des Arbeitnehmers auf Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Direktversicherung im Sinne des § 1b Abs. 2 Satz 1 BetrAVG insolvenzfest ist.“ – § 91 Abs. 1 InsO