BGH, Urteil vom 7. Mai 2015 – IX ZR 95/14 – Leitsätze des Gerichts:
- Werden Sozialversicherungsbeiträge mehrere Monate verspätet abgeführt, kann daraus auf eine Zahlungseinstellung des Schuldners und einen Benachteiligungsvorsatz geschlossen werden. InsO § 133 Abs. 1
- Auch nach neuem Verjährungsrecht hemmt die Erhebung einer Klage, mit der mehrere Ansprüche geltend gemacht werden, deren Summe die Klageforderung übersteigt, die Verjährung aller ausreichend bestimmten Teilansprüche. InsO § 146 Abs. 1; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1